Pflicht ist Pflicht
Schlammfang-, Öl- und Koaleszenz-, sowie Fettabscheider müssen laut DIN 1999-100 regelmäßig gewartet werden. Wer Fristen versäumt, riskiert Bußgelder, Versicherungsprobleme und im schlimmsten Fall persönliche Haftung.
Mit einem Wartungsvertrag bei uns müssen Sie sich um nichts kümmern.
Was viele nicht wissen
Schlammfang-, Öl- und Koaleszenz-, sowie Fettabscheider laufen im Hintergrund, man sieht sie kaum, man denkt selten an sie. Bis etwas nicht mehr funktioniert oder die Behörde nachfragt. Dann wird aus einem kleinen Wartungsrückstand schnell ein ernstes Problem: Bußgelder, Auflagen, im schlimmsten Fall der Vorwurf der fahrlässigen Gewässerverunreinigung.
Viele Betriebe wissen gar nicht, dass die Pflicht zur Wartung nicht nur für sie gilt, sondern dass auch die Dokumentation lückenlos sein muss. Ein mündlich beauftragter Handwerker reicht nicht. Der Nachweis muss schriftlich vorliegen, normkonform und jederzeit vorzeigbar.
Genau dafür sind wir da. Wir kommen zu den vereinbarten Terminen, machen alles, was vorgeschrieben ist, und hinterlassen ein sauberes Protokoll, das Sie bei jeder Kontrolle beruhigt aus der Schublade ziehen können.