Leistungen

Abscheiderwartung

Wartungspflicht erfüllt, Dokumentation erledigt, Bußgelder vermieden.
Gesetzliche Pflicht:
  • Ölabscheider: monatliche / halbjährliche Wartung + Generalinspektion.
  • Fettabscheider: vergleichbare Intervalle.
  • Verstöße können Bußgelder und persönliche Haftung nach sich ziehen.
Die Fakten

Unser Service im Überblick

Monatliche Wartung

Sichtkontrolle, Funktionsprüfung, Entleerung

Generalinspektion

Halbjährliche umfassende Prüfung nach DIN

Fachgerechte Entsorgung

Normgerechte Entsorgung abgeschiedener Stoffe

Dokumentation

Wartungsprotokoll für Behörden und Versicherung

Generalinspektion

5-jährige umfassende Prüfung nach DIN

Das passt

Für wen wir die Abscheiderwartung durchführen

Tankstellen, Autohäuser und Werkstätten (Schlammfang-, Koaleszenz- und Ölabscheider)
Firma für Kanalsanierung
Restaurants, Metzgereien, Hotels und Großküchen (Fettabscheider)
Kanalreinigung Kommune
Industriebetriebe mit Leichtstoff-Abscheidern
Abscheiderwartung Haus
Hausverwaltungen und Facility Manager
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Abscheiderwartung in Oberbayern und Niederbayern: Pflichten erfüllen, Risiken vermeiden

Die regelmäßige Wartung von Öl- und Fettabscheidern ist gesetzliche Pflicht. Laut DIN 1999-100 müssen Ölabscheider monatlich gewartet und wiederkehrend einer Generalinspektion unterzogen werden. Fettabscheider unterliegen vergleichbaren Vorgaben. Die Kanal Oberreiter GmbH übernimmt diese Pflichtaufgaben für Gewerbebetriebe in Oberbayern und Niederbayern zuverlässig und termingerecht.

Mit einem Wartungsvertrag bei Oberreiter kümmern wir uns um alles: termingerechte Wartung, fachgerechte Entsorgung der abgeschiedenen Stoffe und vollständige Dokumentation für Behörden und Versicherung. Sie müssen sich keine Fristen merken und haben jederzeit den Nachweis griffbereit. Unsere Kunden sind Tankstellen, Autohäuser, Werkstätten, Restaurants, Hotels, Großküchen, Metzgereien und Industriebetriebe im gesamten Raum Oberbayern und Niederbayern.