Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Sonderprogramm "Kanalkataster"
Mit dem Sonderförderprogramm sollen Kanalnetzbetreiber in Bayern bei der Erstellung eines qualifizierten Kanalkatasters im Sinne des Art. 54 Satz 3 Nr. 1 BayWG unterstützt werden. Kanalkataster sind wesentlicher Bestandteil von Abwasserkatastern. Sie dienen der systematischen Zustandserfassung von Kanälen und damit der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs des Kanalnetzes, einer effizienten Sanierungsplanung sowie einer transparenten Beitrags- und Gebührenkalkulation.
Gefördert wird die erstmalige Erstellung einer den Anforderungen nach Art. 54 Satz 3 Nr. 1 BayWG entsprechenden EDV-gestützten Kanaldatenbank.
Die Zuwendung berechnet sich pauschal zu 1,00 Euro je Meter ab 1. Januar 2015 eingehend sicht- oder druckgeprüfter Kanallänge sowie sichtgeprüfter Regenwasser-kanallänge.
Dieses Sonderprogramm trat zum 1. Januar 2015 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2021 befristet. (3)
Quelle: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/foerderung/kanalkataster.htm (Stand 29.06.2020)
Sanierung öffentlicher Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung - Förderung in Härtefällen durch den Freistaat Bayern (RZWas 2018)
- Was wird gefördert? Der Freistaat Bayern fördert Vorhaben zur Sanierung von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei bei der Erneuerung und Renovierung von Kanälen und Leitungen.
- Wann setzt die Förderung ein? Der Freistaat Bayern fördert in Härtefällen. Ein Härtefall liegt vor, wenn die sogenannte Pro-Kopf-Belastung (PKB) in einem Satzungsgebiet über einer der vorgegebenen Härtefallschwellen liegt.
- Was wird wie hoch gefördert?
Unabhängig vom Erreichen einer Härtefallschwelle können folgende Vorhaben gefördert werden:
Sanierungs- und Strukturkonzept: 20 €/Einwohnermax. 70 % der Kostenmax. 50.000
Liegt die Pro-Kopf-Belastung über der Härtefallschwelle 1, können folgende Vorhaben pauschal gefördert werden:
Renovierung von Abwasserkanälen: 180 €/m; mind 50%, max 90%
Erneuerung von Abwasserkanälen 360 €/m; mind 50%, max 90%
Liegt die Pro-Kopf-Belastung über der Härtefallschwelle 2, erhöhen sich die Förderpauschalen für die Sanierung von Trinkwasserleitungen und von Abwasserkanälen (Nr. 2.2.1) um 50 %, die Mindestförderung beträgt dann 80 % der Ausführungskosten. (4)
Quelle: "Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Sanierung öffentlicher Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Förderung in Härtefällen durch den Freistaat Bayern, 2018"